Förderung Kutter- u. Küstenfischerei für Beschaffung neuer Wiegesysteme
04.09.2026
Hannover.
Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei in Niedersachsen können ab sofort Förderanträge für die Beschaffung neuer Wiegesysteme stellen. Das gibt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bekannt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Umsetzung der geänderten Fischereikontroll-Verordnung und wird durch den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie nationale Kofinanzierungsmittel unterstützt.
Fischereiministerin Miriam Staudte: „Die neuen Anforderungen an die Wiegesysteme auf Fischereifahrzeugen dienen der Transparenz und Nachhaltigkeit, sie stellen aber viele Betriebe bei der Anschaffung vor Herausforderungen. Mit dieser Förderung unterstützen wir die Fischereiunternehmen in Niedersachsen gezielt bei der notwendigen Anpassung an die neuen Vorgaben der Fischereikontroll-Verordnung. So stellen wir sicher, dass die niedersächsische Fischerei zukunftsfähig bleibt und gleichzeitig die Anforderungen an eine nachhaltige und transparente Fischereiwirtschaft erfüllt.
Moderne Wiegesysteme können Wiegedaten digital erfassen und damit auch die Dokumentation für die Fischereibetriebe erleichtern.“ Die neuen Vorgaben der Fischereikontroll-Verordnung erfordern eine verlässliche und regelkonforme Wiegetechnik in der Fischereibranche. Förderfähig sind demnach Wiegesysteme, die den Vorgaben des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1932 der Kommission vom 10.08.2026 entsprechen. Die Förderung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2021/1139 und unterstützt das Ziel einer wirksamen Fischereiaufsicht sowie die Bekämpfung der illegalen, unregulierten und undokumentierten Fischerei. Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
• Kleine und mittlere Unternehmen der Seefischerei sowie Zusammenschlüsse von Fischerinnen oder Fischern
• Gemeinschaftsrechtlich anerkannte Erzeugerorganisationen sowie Vereinigungen von Erzeugerorganisationen Höhe und Umfang der Förderung
Der Fördersatz beträgt 85 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des EMFAF sowie aus nationalen Kofinanzierungsmitteln des Bundes oder des Landes Niedersachsen. Fristen und Antragstellung Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Für Rückfragen zur Antragstellung und zu den technischen Anforderungen der förderfähigen Wiegesysteme steht die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abrufbar.
Hier stehen auch Antragsvordrucke zum Download bereit: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/42564_Kuesten-_und_Hochseefischerei Hintergrund Mit dieser Maßnahme unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine nachhaltige und regelkonforme Fischereiwirtschaft. Die finanzielle Unterstützung trägt dazu bei, die Anforderungen der EU-Kontrollverordnung effizient umzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Fischerei zu stärken.
Herausgeber: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz