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Förderung Gewerbliche Schnellladeinfrastruktur – Neue Antragsmöglichkeiten ab 03. Juni 2024

23.05.2024

Anträge können demnach laufend ab dem 03. Juni 2024 beim Projektträger Jülich (PTJ) online über
https://lis.ptj.de/ eingereicht werden. Gemäß Rücksprache mit dem PTJ werden die Mittel per Windhundverfahren
vergeben. Es empfiehlt sich daher eine zügige Antragstellung.

 

Gemäß PTJ wird es am 03.06.2024 ein Update des bisher vorliegenden Aufruf aus 2023 geben, die Förderinhalte
und -bedingungen sollen sich jedoch nicht ändern.

 

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Fördereckdaten:


Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung,
insbesondere Handwerks- und Gewerbebetriebe, Transport- und Logistikunternehmen sowie weitere
Flottenanwender wie bspw. Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste

 

Bedingung: Jedes antragstellende Unternehmen darf nur einen Antrag stellen.

 

Fördergegenstand: Errichtung nicht-öffentlicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur mit einer
Ladeleistung von mind. 50 kW (für E-Pkw / E-Lkw)

 

Förderfähige Ausgaben: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z. B.
elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und
Anschlüsse inkl. Tiefbau

 

Nicht förderfähige Ausgaben: a. Ausgaben für Ladepunkte mit Wechselstrom (AC) und für Planungsleistungen
Dritter sowie Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur


Voraussetzungen (u. a.): Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien
stammen.

 

 

Quelle: www.eurooffice.de