Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen der Industrie und des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungsgewerbes, des Bau- und Verkehrsgewerbes, des Beherbergungsgewerbes mit mehr als 10 Betten sowie niedergelassene oder sich niederlassende Hausärzte mit Sitz und Betriebsstätte im Landkreis Cuxhaven. Dieses gilt entsprechend für geplante Existenzgründungen mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Cuxhaven. Gefördert werden Investitionen zur Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte, wenn mindestens ein zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplatz entsteht und dieser zusammen mit der bisherigen Belegschaft für 18 Monate gesichert werden kann. Die förderfähigen Gesamtkosten des Investitionsvorhabens müssen mindestens 10.000 € betragen.
Die Investitionshilfen werden in Form von sachkapitalbezogenen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Die Höhe der Zuschüsse beträgt bis zu 17,5 % für mittlere und bis zu 25 % für kleine Unternehmen, jedoch maximal 7.500 € für jeden neu geschaffenen Dauerarbeitsplatz. Die Höchstförderung für ein Investitionsvorhaben beläuft sich auf 30.000 €. Über die Förderung wird im Rahmen von Einplanungsrunden entschieden. Jeder vollständige Antrag wird zum Stichtag anhand eines Prüfbogens bewertet, so dass die Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden können. Die Einplanungsrunden finden halbjährlich jeweils zu den Stichtagen 15.02 und 15.08. statt.
Damit den investitionswilligen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Projekte keine langen Wartezeiten entstehen, wird kurzfristig nach Antragseingang bereits eine Bestätigung hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit des Vorhabens erteilt. Das Unternehmen darf mit Zugang dieses Schreibens förderunschädlich mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Eine Förderzusage kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.